Umfrage zur Anwendung hygrothermischer Simulationssoftware im Alltag
Sie kennen Schimmel, Wärmebrücken, Algen und Frostschäden aus Ihrer täglichen Planungs- und Baupraxis?
Als Nachweisverfahren dafür sind vereinfachte Methoden wie z. B. Wärmebrückenberechnungen oder das Glaserverfahren verfügbar. Zunehmend werden aber auch Simulationsprogramme wie WUFI oder DELPHIN angewendet.
Aus unserer Erfahrung bestehen für die Planer oft Unsicherheiten, welche Nachweise notwendig und sinnvoll sind, wie Simulationsrechnungen korrekt ausgewertet werden, aber auch bezüglich der Zuverlässigkeit der Eingabedaten und der Ergebnisse solcher Verfahren.
Um diese Unsicherheiten zu beseitigen, werden verschiedene Nachweisverfahren in einem aktuellen Forschungsprojekt untersucht, bewertet und weiterentwickelt. Beteiligt sind die TU Dresden mit dem Institut für Bauklimatik und das Fraunhofer-Institut für Bauphysik Holzkirchen.
Dabei ist uns der Bezug zur Praxis besonders wichtig. Deshalb bitten wir Sie um Ihren Input in einem Online-Fragebogen. Die Beantwortung der Fragen dauert etwa 5 bis 10 Minuten.
Unter folgendem Link gelangen Sie zur Umfrage: Umfrage
Unser Ziel ist es, die Vor- und Nachteile der gängigen Verfahren klarer herauszustellen und gegebenenfalls neue, praxisnahe Methoden auch für Schadensnachweise von Schimmel, Algen und Frost bereitzustellen.
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Die Merkblätter der Wissenschaftlich-Technischen Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA) erläutern praxisorientierte Vorgehensweisen zur Instandsetzung von Gebäuden im Bestand und zur Sanierung der historischen Bausubstanz. Die Merkblätter sind in folgende Referate unterteilt:
- Referat 1 Holz und Holzschutz
- Referat 2 Oberflächentechnologie
- Referat 3 Naturstein und Kunststein
- Referat 4 Bauwerksabdichtung
- Referat 5 Beton
- Referat 6 Bauphysik
- Referat 7 Tragverhalten und Schadensdiagnostik
- Referat 8 Fachwerk und Holzkonstruktionen
- Referat 9 Stahl und Glas
- Referat 10 Präventive Konservierung
- Referat 11 Brandschutz
Die Merkblätter sind auch innerhalb des Online-Abonnements nach Referaten gegliedert (auswählbar über Kategorien) und enthalten sowohl die Endversionen der Merkblätter als auch die Entwürfe.
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Auszeichnung für die BAUSUBSTANZ – Shortlist-Platzierung
Deutsche Fachpresse vergibt Branchenaward
Die Bausubstanz ist die Fachzeitschrift für alle, die sich professionell mit der Instandhaltung, Sanierung, Restaurierung und Pflege alter Bauwerke beschäftigen. Sechsmal im Jahr bietet sie mit einer Mischung aus Reportagen über gelungene Sanierungsobjekte, der Vorstellung von Techniken, Baustoffen und Verfahren und wissenschaftlichen Beiträgen Neues, Bewährtes und Wichtiges aus dem weiten Feld der Bausanierung.
Diese Auszeichnung ist eine Bestätigung für den fachübergreifenden Ansatz und das Bestreben, auch technische Sachverhalte qualitätvoll und ansprechend zu vermitteln.
»Unser Dank geht an die Autorinnen und Autoren und unsere Partner, insbesondere die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege WTA, ohne deren Zutun die Zeitschrift nicht in dieser Form möglich wäre.«, so Chefredakteur Thomas Altmann.

Mit dem Award zeichnet die Deutsche Fachpresse einmal jährlich die besten Fachmedien des Landes in insgesamt acht Kategorien aus. Ausgewählt werden sie in einem zweistufigen Bewertungsverfahren mit Vor- und Hauptjury. Die Jurys setzen sich aus Vertretern der Wirtschaft, Experten aus B2B-Agenturen, Hochschulen und Fachmedienhäusern zusammen. Gewürdigt werden mit dem Award Produkte, Dienstleistungen und Lösungen, die beispielhaft für die vielen herausragenden Informationsangebote aus Fachmedienhäusern in Deutschland stehen. Zugleich zeigt der Award, welchen Beitrag Fachmedien als Gattung für Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft leisten.
Bernd Adam, Geschäftsführer der Deutschen Fachpresse: »Wir freuen uns mit den Siegern und gratulieren ihren Teams zu dieser preiswürdigen Leistung. Gerade in diesen Zeiten ist es wichtig zu zeigen, was Fachmedien für ihre Leser, Nutzer und Werbekunden leisten. Die Jury hatte wieder einen anspruchsvollen Auswahlprozess zu meistern, das machen auch die starken Shortlist-Platzierungen deutlich. Kreativität, Innovationskraft, inhaltlicher Anspruch, Verlässlichkeit und konsequente Kundenorientierung zeichnen unsere Sieger aus.«
Urteil des OLG Hamm zur Anwendung der DIN 18195-6 bzw. DIN 18533
In der zweiten Jahreshälfte des letzten Jahres gab es in Fachkreisen große Irritationen, die durch das problematisches Urteil des OLG Hamm (Urteil des OLG-Hamm vom 14.08.2019 - 12 U 73/18, PMBC im Übergang auf Bauteile aus WU-Beton in DIN 18195-6 bzw. DIN 18533) hervorgerufen wurden.
Das noch nicht rechtskräftige Urteil berührt m. E. die Grundsätze der Beratung und Veröffentlichung von Normen durch die Arbeitsausschüsse des DIN auf der Basis der Regelungen von DIN 820. Die Reaktion des DIN auf dieses Urteil kann sowohl für Bausachverständige als auch für die Bauwirtschaft allgemein und für die Arbeit an den in Fachkreisen hochgeschätzten WTA-Merkblättern maßgebliche Auswirkungen für die Bedeutung von DIN-Normen haben, die aufgrund ihrer Entstehung die Vermutung für sich haben, als allgemein anerkannte Regel der Technik zu gelten.
Zwischenzeitlich wurde vom DIN und dem für die DIN 18533 zuständigen Arbeitsausschuss das Thema "Kombinationsabdichtung mit PMBC am Übergang auf WU-Betonkonstruktionen" in Bezug auf das Urteil des OLG Hamm überprüft und in einem internen Audit die Entstehung noch einmal im Detail geklärt. Das DIN hat hierzu eine offizielle Stellungnahme veröffentlicht. Die Stellungnahme stützt die Argumentation von Experten und ist im Hinblick auf die Diskussion in der Fachöffentlichkeit, wie mit dem Urteil umzugehen ist, ein wichtiger Baustein. Sie dient auch dazu, bei der Anwendung auf den Baustellen und bei Gericht weitere Irritationen zu vermeiden.
Neue Arbeitsgruppe „Radon im Gebäudebestand“
Das radioaktive Edelgas Radon und seine Zerfallsprodukte sind seit langem als Auslöser für die Erkrankung an Lungenkrebs bekannt. Paracelsus beschrieb bereits 1567 die Bergsucht (später Schneeberger Krankheit), eine insbesondere bei den Bergleuten im Erzgebirge auftretende Erkrankung der Atemwege. Mittlerweile weiß man, dass die hohe Belastung mit Radon und seinen Zerfallsprodukten die Erkrankungsursache war.
Die Konzentration von Radon in der Luft wird in der Maßeinheit Bq/m³ angegeben. 1 Bq/m³ bedeutet dabei einen radioaktiven Zerfallsprozess pro Sekunde in einem Kubikmeter Luft. Durch eine Reihe weltweiter Studien konnte inzwischen nachgewiesen werden, dass Radon nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für die Erkrankung an Lungenkrebs ist. Diese Studien lassen den Schluss zu, dass es hinsichtlich der Radonkonzentration in der Raumluft keinen Schwellenwert für das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken, gibt. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt deshalb die Radonkonzentration in Innenräumen auf 100 Bq/m³, bzw. - sollte das nicht erreichbar sein - auf 300 Bq/m³ zu beschränken. In der EU-Grundnorm 2013/59/EURATOM vom 05.12.2013 wird ein Referenzwert von 300 Bq/m³ für Aufenthalts- und Arbeitsräume vorgegeben, der nicht überschritten und, so möglich, unterboten werden soll. Das neue deutsche Strahlenschutzgesetzt (Inkrafttreten 31.12.2018) und die Strahlenschutzverordnung der Bundesrepublik Deutschland übernehmen den Referenzwert von 300 Bq/m³. Somit sind der Radonschutz und die sich daraus ergebenden Anforderungen auch im Baubereich angekommen. Die Auseinandersetzung mit dem baulichen Radonschutz beginnt für Planer, Bauausführende und Sachverständige in dem Moment, wo sie Bauleistungen an bestehenden Gebäuden konzipieren, planen, durchführen oder begleiten.
Während im Neubaubereich der bauliche Radonschutz durch eine luft- bzw. gasdichte Ausbildung der erdberührten Gebäudehülle relativ unproblematisch umgesetzt werden kann, sind die Lösungen im Gebäudebestand deutlich komplexer und aufwändiger. Vor allen Dingen in älteren Gebäuden ist die erdberührte Gebäudehülle in der Regel nicht luftdicht ausgebildet und es kann die erforderliche Luftdichtheit mit vertretbarem Aufwand zumeist nicht erreicht werden. Hier müssen deshalb andere Lösungen zur Anwendung kommen, die umfangreiche Voruntersuchungen sowie eine detaillierte Planung und Baubegleitung erfordern. Hieraus resultieren für die am Bau handelnden Personen umfangreiche Kooperations- und Beratungspflichten sowie Haftungsrisiken.
Mit der Reduzierung der Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle, die unabwendbare Folge jeder fachgerecht durchgeführten energetischen Sanierungsmaßnahme ist, reduziert sich zudem die natürliche Austragung von Radon aus den Gebäuden ins Freie, die Radonkonzentration in der Innenraumluft kann dadurch deutlich ansteigen und in ungünstigen Fällen ein Mehrfaches der vorher vorhandenen Konzentration erreichen.
Auf Grund der hier kurz geschilderten Besonderheiten und speziellen Anforderungen an den baulichen Radonschutz in Bestandsgebäuden wurde die Gründung der WTA Arbeitsgruppe „Radon im Gebäudebestand“ beantragt und vom erweiterten Präsidium der WTA e.V. genehmigt.
Zielsetzung für die Arbeitsgruppe ist die Erarbeitung eines WTA-Merkblattes, das den Bauschaffenden einen Leitfaden zum Umgang mit Radon im Gebäudebestand an die Hand gibt. Inhalt des Merkblattes werden grundlegende Aussagen zum Radoneintritt und zur Radonverteilung in Gebäuden, zur Messung der Radonkonzentration und zu Radonschutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten und – falls erforderlich - denkmalpflegerischer Anforderungen sein.
Angedacht ist ein Merkblatt in einem der internationalen Ausrichtung der WTA angepassten Format mit einem Kernbereich, der die allgemeingültigen, von nationalen Festlegungen unabhängigen Erkenntnisse zusammenfasst, und nationalen Anhängen, die die länderspezifischen Regelungen beinhalten und auf nationaler Ebene fortgeschrieben werden. Sofern die erhoffte und erwünschte internationale Beteiligung erfolgt, wird das Merkblatt in englischer Sprache erarbeitet und veröffentlicht.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Schneider in der Geschäftsstelle oder Marc Ellinger.